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Portrait- und Hochzeitsfotografin

aus Mannheim

allgemeine geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) des Kunden werden digital in der Kundenkartei des Fotografen gespeichert. Der Fotograf verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Fotografen.
(3) Der Fotograf haftet nicht für den unverschuldeten Verlust von gespeicherten und digitalen Daten.
(4) Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Fotografen einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
(5) Ab einer Shootingdauer von 4 Stunden sind dem Fotografen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

§ 2 Honorar, Zahlung, Eigentumsvorbehalt

(1) Kann der Termin aufgrund von höherer Gewalt (attestierte Krankheit des Kunden, Kontaktverbot aufgrund von COVID-19 Auflagen) nicht durchgeführt werden, erklärt sich der Fotograf bereit, die Auftragserfüllung auf einen anderen Termin zu verschieben.
   a) Tritt der Kunde aus anderen persönlichen Gründen vom Vertrag zurück ist ein Schadensersatz in Höhe von 80 % des vereinbarten Honorars zu entrichten.
(2) Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt (attestierte Krankheit des Fotografen, Kontaktverbot aufgrund von COVID-19 Auflagen) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet der Kunde auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. Der Fotograf bietet in diesem Fall eine Verschiebung auf ein anderes Datum an.
a) In dem Fall, dass eine Verschiebung nicht möglich ist, bietet der Fotograf an, den Wert der Leistung als Gutschein für ein künftiges Fotoshooting auszustellen.
(3) Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe.
   a) Eine Anzahlung über 50 % des vereinbarten Gesamthonorars ist bei Vertragsabschluss fällig. Die verbleibenden 50 % des vereinbarten Honorars sind mit Auftragserfüllung (Tag des Shootings), jedoch spätestens bis 14 Tage danach in bar oder per Überweisung fällig.
   b) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen auch per E-Mail zu erhalten. In diesem Fall entfällt der Postversand.
   c) Sollte der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserfüllung nicht zahlen, kommt es zu einer ersten Mahnung. In diesem Fall ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen.
   d) Mahnspesen (z. B. Portokosten) und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Kunden.
(4) Die Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch) gehen erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars an den Kunden über.
(5) Sollte es am Tag des Shootings zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen, kann der Leistungszeitraum des Fotografen auf Wunsch des Kunden erweitert werden. Die zzgl. Kosten werden über eine separate Rechnung abgerechnet.

§ 3 Lieferung & Bearbeitung

(1) Alle Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert und im Bildstil des Fotografen bearbeitet.
(2) Der Kunde erhält innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserfüllung ein aussagekräftiges Preview von einer Auswahl der getätigten Aufnahmen, um eventuelle Bearbeitungswünsche für die finale Bildbearbeitung abzustimmen. Dieses Preview stellt der Fotograf über die Online-Galerie pixieset.com zur Verfügung.
(3) Beanstandungen und Bearbeitungswünsche sind innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung des Previews gesammelt und schriftlich in einer (1) E-Mail beim Fotografen einzureichen.
   a) Die Möglichkeit der Umsetzung der Änderungswünsche liegt im Ermessen des Fotografen.
   b) Der Fotograf weist darauf hin, dass Bearbeitungen lediglich betreffend Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt berücksichtigt werden können.
   c) Ausgeschlossen sind demnach jegliche Fotomanupulationen, wie z. B. das aufwändige Entfernen und Einfügen von Gegenständen/Menschen etc., Veränderungen der Gesichter und Figuren von Personen und der Austausch von Hintergründen etc.
(4) Nach Umsetzung der Änderungswünsche erfolgt die finale Übergabe der Bilder. Nach der Übergabe der Bilddateien gelten diese als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Sonstige Änderungswünsche sind nicht mehr Gegenstand dieses Vertrages und bedürfen einer neuen Vereinbarung und Abrechnung.
(5) Digitale Bilddaten werden im JPEG-Format in der Auflösung von mindestens 3000 x 2000 Pixel mit 300 dpi (geeignet für Fotodrucke) und 1500 x 1000 Pixel mit 300 dpi (geeignet für digitale Verwendung, z.B. Social Media) geliefert.
   a) Die Lieferung der Bilddateien erfolgt in der Regel innerhalb von ca. 4 Wochen nach Auftragserfüllung als digitaler Download via pixieset.com (zusätzlich per Post auf einem USB-Stick, sollte diese Option hinzugebucht worden sein).
   b) Im Falle einer Verzögerung verpflichtet der Fotograf sich dazu, den Kunden vor Ablauf der 4 Wochen darüber zu informieren.

§ 4 Urheberrecht, Nutzungsrechte

(1) Das alleinige Urheberrecht liegt bei dem Fotografen.
(2) Der Fotograf darf die entstandenen Lichtbilder für die Eigenwerbung verwenden.
   a) Dies umfasst u.a. die Veröffentlichung auf Instagram, der Website und der Facebook Seite des Fotografen. Der Kunde hat die Pflicht, alle abgebildeten Personen über die Möglichkeit einer Veröffentlichung zu unterrichten. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.
   b) Der Fotograf wird in keinem Fall Fotografien, auf denen das Gesicht von minderjährigen Personen erkennbar ist veröffentlichen, ohne vorher schriftliche Rücksprache mit dem Kunden gehalten zu haben.
   c) Sollte eine Veröffentlichung bestimmter Aufnahmen nicht gewünscht sein, ist dies dem Fotografen vorab mitzuteilen und als Zusatzvereinbarung im Vertrag festzuhalten.
(3) Der Kunde darf die Fotos ohne zeitliche Beschränkung in unveränderter Form für private Zwecke verwenden.
   a) Dies bedeutet, dass eine jegliche weitere Bearbeitung durch den Kunden (z.B. durch Filter oder Bearbeitungsprogramme wie FaceTune etc.) nicht zulässig ist.
   b) Private Zwecke schließt z.B. das Ausdrucken, Erstellen von Alben und Fotogeschenken, sowie die Veröffentlichung auf privaten Online-Profilen (Social Media) ein.
   c) Für eine gewerbliche Nutzung (z.B. Veröffentlichung in Print bzw. Onlinemagazinen, Veröffentlichung auf Websites von Dritten etc.) oder entgeltliche Zusammenarbeit mit einem Sponsor) benötigt der Kunde vom Fotografen ein erweitertes, kostenpflichtiges     Nutzungsrecht.
   d) Bei Missachtung von § 4, (3) c) behält sich der Fotograf rechtliche Schritte vor.
(4) Bei Veröffentlichungen hat der Kunde im oder unter dem Bild einen lesbaren Urhebervermerk (© Ines Limbach | IL Photography) anzubringen. Bei Online-Medien und Social-Media-Kanälen ist zusätzlich eine entsprechende Verlinkung (z.B. auf das Instagram-Profil @ineslimbach oder die Website des Fotografen il-photography.de) hinzuzufügen. Darüber hinaus ist eine Weitergabe der Bilder, insbesondere deren Verkauf, ausgeschlossen.

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